In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Bis wann müssen Steuerpflichtige die Information über Verrechnungspreis abgeben?
  • Wie hat sich die Art und Weise der Abgabe der TPR-Information in Polen verändert?
  • Worauf sollten Sie bei der Erfüllung Ihrer Verrechnungspreispflichten achten?

Wie bereits angekündigt, hat das Finanzministerium beschlossen, die Frist für die Abgabe der Information über Verrechnungspreise (TPR-Information) zu verlängern. 

Auf der Grundlage der unterzeichneten Verordnung vom 24.  November 2023 wurde die Frist für die Abgabe der TPR-Information bis 31. Januar 2024 verlängert, falls diese Frist zwischen 30. November 2023 und 31. Dezember 2023 abläuft.

Dies gilt für TPR-Information, die von Körperschaftsteuerpflichtigen  und Einkommensteuerpflichtigen für das Steuerjahr eingereicht wird, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt. Die Bestimmungen, mit denen die Frist verlängert wird, treten am Folgetag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. 

Was ist bei der elektronischen Übermittlung der TPR-Information  zu beachten?

Die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Information über Verrechnungspreise ist zweifellos eine gute Entscheidung des Ministeriums, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Steuerpflichtigen zum ersten Mal die TPR-Information elektronisch über ein interaktives Online-Formular übermitteln und nicht – wie in den Vorjahren – über ein interaktives PDF-Formular Die Möglichkeit, sich mit der neuen Methode des Ausfüllens und der elektronischen Übermittlung der TPR-Information vertraut zu machen, wurde auf der Website des Finanzministeriums erst am 30. Oktober 2023 zur Verfügung gestellt, d. h. einen Monat vor Ablauf der ursprünglichen Frist für die Erfüllung der diesbezüglichen Verpflichtungen.

Das Finanzministerium betont in der Begründung zur Verordnung zu Recht, dass den Steuerpflichtigen zusätzliche Zeit eingeräumt werden soll, damit sie sich sowohl in materieller als auch in formaler Hinsicht mit der neuen Methode der Meldung von Informationen über Verrechnungspreise vertraut machen.

Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass sich nicht nur die Art und Weise, wie TPR-Informationen eingereicht werden, von denen in den Vorjahren unterscheidet. Eine Neuerung ist die Übertragung der bisher separaten Erklärung des Unternehmens über Verrechnungspreise in das TPR-Formular selbst. Im TPR-Formular wurde nun ein zusätzliches Kästchen vorgesehen, durch dessen Ankreuzen bestätigt wird, dass die landesspezifische und unternehmensbezogene Dokumentation von Verrechnungspreisen entsprechend dem tatsächlichen Stand der Dinge erstellt wurde und dass die Verrechnungspreise, auf die sich diese Dokumentation bezieht, zu marktüblichen Bedingungen festgelegt werden.

Daher kann die Information über Verrechnungspreise von der Geschäftsleitung (Geschäftsführung) des Unternehmens unterzeichnet werden – dies darf kein Vertreter tun, es sei denn, er ist ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

 

Wie können Steuerpflichtige die zusätzliche Zeit nutzen können, um ihren Verrechnungspreispflichten nachzukommen?

Sie können die zusätzliche, vom polnischen Finanzministerium verschenkte Zeit auch nutzen, um zu überprüfen, ob die Person, die die TPR-Information unterzeichnet, über eine qualifizierte elektronische Signatur (einschließlich einer PESEL-Nummer) verfügt und ob sie befugt ist, Steuererklärungen im Namen des Steuerpflichtigen elektronisch zu versenden (d.h. ob die UPL-1-Vollmacht dem Finanzamt vorgelegt wurde). Dadurch können Sie unangenehme Überraschungen zum Zeitpunkt der Abgabe der TPR-Information vermeiden.

Wir möchten auch betonen, dass Ende Oktober 2023 die Frist für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation für 2022 für diejenigen Steuerpflichtige abgelaufen ist, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr gleich ist. Insoweit hat das Finanzministerium die Frist nicht verlängert.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit der interaktiven TPR-Information vertraut zu machen, die auf der Website des Finanzministeriums verfügbar ist. Bei Fragen oder Zweifeln zu diesem Thema können Sie sich gerne an Steuerberater von RSM Poland wenden.