In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wo finde ich die Antwort auf die Frage, ob ich der Verrechnungspreisdokumentationspflicht unterliege?
  • Was sind die grundlegenden Berichtspflichten in Bezug auf Verrechnungspreise?
  • Wie soll der Steuerpflichtige feststellen, ob eine Transaktion homogen ist?

Aufgrund der Komplexität der Vorschriften haben Unternehmer, die in Polen tätig sind, große Schwierigkeiten bei der Überprüfung ihrer Dokumentationspflicht im Bereich der Verrechnungspreise. Und Steuerpflichtige, die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen tätigen und in der landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation und Stammdokumentation alle von Gesetzen und Verordnungen geforderten Elemente beschreiben müssen, stehen vor einer noch größeren Herausforderung.

Wie bestimmt man also die Dokumentationspflicht und ihren Umfang nach den geltenden Vorschriften? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen an unsere Steuerberater. Aus Transparenzgründen haben wir uns auf Körperschaftsteuerpflichtige konzentriert (obwohl diese Regelungen auch für natürliche Personen gelten).

 

1. Wo finde ich die Antwort auf die Frage, ob ich der Verrechnungspreisdokumentationspflicht unterliege?

Das Vorliegen der Dokumentationspflicht hängt grundsätzlich vom gleichzeitigen Auftreten zweier Faktoren ab:

  • Erfüllung der Definition von verbundenen Unternehmen durch Steuerpflichtige;
  • Durchführung einer konzerninternen Transaktion, die bestimmte Dokumentationsschwellen überschreitet.

Detaillierte Informationen darüber, welche Unternehmen die Definition eines verbundenen Unternehmens erfüllen und welche Transaktion die Merkmale einer konzerninternen Transaktion erfüllt, hat der Gesetzgeber in den Glossaren zu den Abschnitten über Verrechnungspreise der Ertragsteuergesetze zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Überprüfung der Dokumentationspflicht ist jedoch manchmal eine Herausforderung. Daher sollte die Antwort auf die Frage nach der Dokumentationspflicht nicht nur auf der Grundlage der Bestimmungen der Gesetze bzw. Verordnungen zu diesen Gesetzen gesucht werden. Entscheidend sind auch die Erläuterungen des polnischen Finanzministeriums auf der Website der Regierung, die Empfehlungen des Verrechnungspreisforums sowie die Antworten des Finanzministers im Rahmen allgemeiner Auslegungen und auf parlamentarische Interpellationen oder Anfragen.

 

2. Was sind die grundlegenden Berichtspflichten in Bezug auf Verrechnungspreise?

Die polnischen Vorschriften sehen den folgenden Umfang von Berichtspflichten vor:

Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File)
- die Pflicht zu ihrer Erstellung tritt ein, wenn der Steuerpflichtige die Dokumentationsschwellen überschreitet.

Information über Verrechnungspreise (TPR)
- die Pflicht zu ihrer Erstellung tritt ein, wenn der Steuerpflichtige die Dokumentationsschwellen überschreitet.

Stammdokumentation (Master File)
- die Pflicht zu ihrer Erstellung tritt ein, wenn der konsolidierte Konzernumsatz 200 Mio. PLN übersteigt.

Länderbezogene Berichterstattung (CbC)
- die Pflicht zu ihrer Erstellung tritt ein, wenn der konsolidierte Konzernumsatz 750 Mio. EUR oder 3.25 Mrd. PLN* übersteigt.
* Der in PLN angegebene Schwellenwert gilt für Unternehmensgruppen, die einen Konzernabschluss in PLN erstellen; der in EUR angegebene Schwellenwert gilt für Unternehmensgruppen, die einen Konzernabschluss in einer anderen Währung als PLN erstellen.

 

3. Was sind die Dokumentationsschwellen für landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File) und Information über Verrechnungspreise (TPR)?

Die Schwellenwerte für die Dokumentation entsprechen den Nettotransaktionswerten und variieren je nach Art der Transaktion:

Warentransaktionen
- die Dokumentationsschwelle beträgt 10 Mio. PLN.

Finanztransaktionen
- die Dokumentationsschwelle beträgt 10 Mio. PLN.

Dienstleistungen
- die Dokumentationsschwelle beträgt 2 Mio. PLN.

sonstige Transaktionen
- die Dokumentationsschwelle beträgt 2 Mio. PLN.

Transaktionen mit Unternehmen aus Steueroase*
- die Dokumentationsschwelle beträgt 2.5 Mio. PLN für Finanztransaktionen, dagegen 500 Tsd. PLN für andere Transaktionen als Finanztransaktionen.
*Hinweis: Diese Schwellenwerte gelten sowohl für Transaktionen mit fremden Dritten, als auch mit verbundenen Unternehmen.

Die Dokumentationsschwellen werden für jede homogene konzerninterne Transaktion separat sowie für die Aufwands- und Ertragsseite separat festgelegt.

 

4. Wie soll der Steuerpflichtige feststellen, ob eine Transaktion homogen ist?

Bei der Beurteilung der Homogenität der Transaktion muss das Unternehmen insbesondere Folgendes berücksichtigen:

  • wirtschaftliche Einheitlichkeit der Transaktion;
  • Kriterien der Vergleichbarkeit;
  • Methoden zur Preisüberprüfung.

Die Anzahl der Buchungsbelege, die geleisteten oder erhaltenen Zahlungen und der verbundenen Unternehmen, mit denen die Transaktion ausgeführt wird, haben keinen Einfluss auf die Homogenität der Transaktion.
 

5. Welche Transaktionen sind in Polen von der Dokumentationspflicht befreit?

Die allgemein bekanntesten Ausnahmen betreffen:

  • inländische Transaktionen (nur bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen);
  • Transaktionen, deren Gesamtwert weder steuerliche Betriebseinnahmen noch abzugsfähige Betriebsausgaben darstellt (mit Ausnahmen);
  • Weiterbelastungen (nur bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen);
  • Safe-Harbor-Transaktionen (nur bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen).

Es ist zu beachten, dass manche Transaktionen trotz der Befreiung von der Verpflichtung, für sie eine landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation (Local File) zu erstellen, weiterhin in der Information über Verrechnungspreise (TPR-C/TPR-P) ausgewiesen werden müssen.
 

6. Was sind Safe-Harbor-Transaktionen?

Safe-Harbor-Transaktionen beziehen sich auf Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung sowie auf Darlehens-, Kredit- und Anleiheemissionsgeschäfte. Nachdem das Unternehmen die in den Bestimmungen der Ertragsteuergesetze festgelegten Bedingungen erfüllt hat, verzichtet die Finanzbehörde auf die Ermittlung des Einkommens (Verlustes) des Steuerpflichtigen im Rahmen bestimmter Transaktionen. In einem solchen Fall sind die Parteien auch nicht verpflichtet, Verrechnungspreisdokumentationen für sie zu erstellen.

 

7. Sollte jede Dokumentation eine Verrechnungspreisanalyse enthalten?

Der Pflichtbestandteil jeder landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation (Local File) ist eine Verrechnungspreisanalyse, d.h. eine Vergleichbarkeitsanalyse bzw. Konformitätsbewertung.

Ausnahmen sind konzerninterne Transaktionen, die von Kleinst- und Kleinunternehmen durchgeführt werden, sowie andere als konzerninterne Transaktionen, die zwar der Dokumentationspflicht unterliegen, aber der Steuerpflichtige schließt sie mit den Unternehmen aus den sog. Steueroasen ab.

Die Vergleichbarkeitsanalyse und Konformitätsbewertung sollten mindestens alle 3 Jahre aktualisiert werden – es sei denn, es hat sich eine Änderung des wirtschaftlichen Umfelds ergeben, die die Analyse erheblich beeinflusst hat (ein Beispiel für eine solche Änderung kann der Krieg in der Ukraine, die Inflation oder Pandemie sein).
 

8. Welche Länder werden als Steueroasen bezeichnet?

Steueroasen sind Länder und Gebiete, die sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer einen schädlichen Steuerwettbewerb anwenden.

Finanzverwaltung ist der Ansicht, dass es in den Steuersystemen dieser Länder und abhängigen Gebiete für Gebietsfremde günstige Steuerbedingungen gibt, die für die Übertragung von Gewinnen durch polnische Steuerpflichtige gerade in diese Länder (Territorien) förderlich sind.

In Polen gelten als Steueroasen Länder (Gebiete), die in Verordnungen des Finanzministers über die Bestimmung von Ländern und Gebieten, die einen schädlichen Steuerwettbewerb anwenden, aufgeführt sind.
 

9. Bis wann sollen die Berichtspflichten für das Jahr 2022 erfüllt werden?

Die Fristen für die Erfüllung der Berichtspflichten der Steuerpflichtigen variieren je nach Umfang der von ihnen verlangten Unterlagen:

Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File) mit Verrechnungspreisanalyse
- Erstellung bis zum 31. Oktober 2023 (für Unternehmen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht).

TPR-C/TPR-P (mit Erklärung über die Erstellung von Local File)
- Einreichung bis zum 30. November 2023 (für Unternehmen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht).

Stammdokumentation (Master File)  
- Erstellung bis zum 31. Dezember 2023 (für Unternehmen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht).

CBC-P-Mitteilung    
- Einreichung bis zum 31. März 2023 (für Unternehmensgruppen, deren Konzernabschluss für das dem Kalenderjahr entsprechende Jahr aufgestellt wird).

CBC-R-Mitteilung    
- Einreichung bis zum 31. Dezember 2023 (für Unternehmensgruppen, deren Konzernabschluss für das dem Kalenderjahr entsprechende Jahr aufgestellt wird).

2023 wird voraussichtlich das erste Jahr seit mehreren Jahren sein, in dem die gesetzlichen Fristen zur Erfüllung von Dokumentationspflichten aufgrund der epidemischen Notlage nicht verlängert werden.
 

10. Muss die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File) in der polnischen Sprache erstellt werden?

Im polnischen Recht gibt es keine klaren Vorschriften darüber, welche Sprache der Steuerpflichtige bei der Erstellung von Local File verwenden sollte. Aufgrund der Bestimmungen der Verfassung der Republik Polen (und des Gesetzes über die polnische Sprache) kann man jedoch einfach zu dem richtigen Schluss zu kommen, dass die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File) in der polnischen Sprache erstellt werden sollte.

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11. Kann ich die Stammdokumentation (Master File) verwenden, die in englischer Sprache von einem anderen Unternehmen der Gruppe erstellt wurde?

Ein polnisches Unternehmen, das zu einer Gruppe von verbundenen Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 200 Mio. PLN gehört und dessen Abschluss nach der Methode der Vollkonsolidierung oder anteilmäßigen Konsolidierung konsolidiert wird, ist verpflichtet , der landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation (Local File) die Stammdokumentation(Master File) beizufügen. Das Master File kann jedoch von einem anderen Unternehmen der Gruppe erstellt werden. Es ist jedoch wichtig, dass es alle Bestandteile enthält, die in den polnischen Bestimmungen der Ertragsteuergesetze festgelegt sind.

Im Falle einer in englischer Sprache erstellten Stammdokumentation (Master File) kann die Finanzbehörde ihre Übersetzung verlangen (die der Steuerpflichtige innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der amtlichen Aufforderung vorlegen muss).
 

12. Ist eine Verrechnungspreisdokumentation unterzeichnungspflichtig?

Nein – mit den in Polen geltenden Vorschriften ist der Steuerpflichtige nicht verpflichtet, die Verrechnungspreisdokumentation zu unterzeichnen.

 

13. Kann eine Verrechnungspreisdokumentation ohne die Unterstützung eines Steuerberaters erstellt werden?

Die Erstellung einer zuverlässigen Verrechnungspreisdokumentation, die alle Anforderungen des polnischen Rechts erfüllt, ist leider kompliziert. Daher lohnt es sich, mit der Durchführung von Aufgaben im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation die Spezialisten mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich zu beauftragen.

Durch die Inanspruchnahme der Dienste professioneller Berater können Sie sicher sein, dass die eingereichte Dokumentation im Falle einer möglichen Betriebsprüfung von den Finanzbehörden nicht als unzuverlässig eingestuft wird und Sie keinen Strafen ausgesetzt sind.
 

14. Was ist eine „unzuverlässige Verrechnungspreisdokumentation”?

Eine unzuverlässige Verrechnungspreisdokumentation ist eine Dokumentation, die die Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen in einer Weise darstellt, die von der Realität abweicht oder nicht alle gesetzlich festgelegten Bestandteile enthält. Die Vorlage einer unzuverlässigen Verrechnungspreispolitik schützt den Steuerpflichtigen nicht vor steuerstrafrechtlicher Haftung und Sanktionen in Form einer zusätzlichen Steuerschuld.

 

15. Was soll man tun, wenn die Finanzbehörde eine Betriebsprüfung einleitet?

Die Finanzbehörde, die eine Betriebsprüfung im Bereich der Körperschaftsteuer einleitet, ist berechtigt, vom Steuerpflichtigen die Vorlage von Verrechnungspreisdokumentation zu verlangen. Der Steuerpflichtige muss dann innerhalb von 14 Tagen (nach Zustellung der behördlichen Anfrage) die Dokumentation persönlich einreichen oder per Post an die Adresse des zuständigen Finanzamtes senden (es zählt das Datum des Poststempels).

Der Steuerpflichtige muss auch berücksichtigen, dass die Finanzbehörde zusätzliche Erläuterungen und Dokumente im Zusammenhang mit der vorgelegten Dokumentation verlangen kann – z. B. eine beglaubigte Übersetzung bestimmter Verträge, auf deren Grundlage die Transaktion durchgeführt wurde (dies kann der Fall sein, wenn der Steuerpflichtige sie der Behörde in einer Fremdsprache vorgelegt hat) oder die Übersetzung der Stammdokumentation (Master File).
 

16. Was ist die Frist für die Einreichung der Verrechnungspreisdokumentation?

Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, auf Verlangen der Finanzbehörden die Dokumentation vorzulegen, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Anfrage durch zuständige Behörden.

 

17. Kann die 14-Tage-Frist für die Einreichung der Dokumentation in irgendeiner Weise verlängert werden?

Nein – die Frist für die Einreichung der Verrechnungspreisdokumentation beträgt immer 14 Tage nach Zustellung der Anfrage an den Steuerpflichtigen durch die zuständige Behörde. Das polnische Recht sieht keine Möglichkeit ihrer Verlängerung vor.

 

18. Welche Strafe droht dem Unternehmen wegen fehlender Verrechnungspreisdokumentation?

Ein Steuerpflichtiger, der die Verrechnungspreisdokumentation auf Verlangen der Finanzbehörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist – d.h. innerhalb von 14 Tagen – vorlegt, ist Sanktionen in Form einer zusätzlichen Steuerschuld und einer steuerstrafrechtlichen Haftung ausgesetzt.

 

19. Wie hoch ist die zusätzliche Steuerschuld?

Die zusätzliche Steuerschuld beträgt in der Regel 10% der Summe des zu Unrecht ausgewiesenen oder zu hoch angesetzten steuerlichen Verlusts und des im Ganze oder teilweise nicht ausgewiesenen zu besteuernden Einkommens. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber folgende Möglichkeiten vorgesehen:

  • Verdoppelung des Sanktionssatzes – falls die Bemessungsgrundlage für zusätzliche Steuerschuld mehr als 15 Mio. PLN beträgt (höher als dieser Betrag ist) oder der Steuerpflichtige die Verrechnungspreisdokumentation nicht vorgelegt hat;
  • Verdreifachung des Sanktionssatzes –  falls die Bemessungsgrundlage für zusätzliche Steuerschuld mehr als 15 Mio. PLN beträgt (höher als dieser Betrag ist) und der Steuerpflichtige die Verrechnungspreisdokumentation nicht vorgelegt hat.

In der Praxis führt dieses Sanktionskonzept dazu, dass der Steuerpflichtige – unabhängig vom erzielten Finanzergebnis – aufgrund der zusätzlichen Steuerschuld zur Zahlung der Steuer gezwungen wird. Es ist auch zu beachten, dass diese Sanktionen nicht nur auf Transaktionen angewendet werden können, die der Dokumentationspflicht unterliegen, sondern auf alle Transaktionen, für die der Fremdvergleichsgrundsatz obligatorisch ist.
 

20. Welche Folgen kann es haben, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation nicht erfüllt werden?

Eine ordnungsgemäß erstellte Verrechnungspreisdokumentation sollte alle Bestandteile enthalten, die nach den Bestimmungen der Ertragsteuergesetze erforderlich sind. Andernfalls kann sie von den Finanzbehörden als unvollständig und mangelhaft angesehen werden, was den Steuerpflichtigen den Sanktionen in Form einer zusätzlichen Steuerschuld und einer steuerstrafrechtlichen Haftung und damit den gleichen Konsequenzen wie bei einem völligen Fehlen der Dokumentation aussetzt.

 

21. Wann kann eine Finanzbehörde eine zusätzliche Steuerschuld festsetzen?

Eine Finanzbehörde kann eine zusätzliche Steuerschuld festsetzen, wenn die Bedingungen, die bei konzerninternen Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen festgelegt werden, von denen abweichen, die zwischen fremden Dritten gelten würden, d. h. wenn der Verrechnungspreis kein Marktpreis ist.

 

22. Wie wird der Marktpreis bestimmt?

Der Marktpreis ist der Preis, der unter vergleichbaren wirtschaftlichen Bedingungen für die gleiche Transaktion von fremden Dritten bestimmt würde.

 

RSM Poland unterstützt verbundene Unternehmen umfassend im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation. Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung

Wir sind uns bewusst, wie sehr polnische Vorschriften international tätige Unternehmer mit ihrer Komplexität überraschen können – deshalb bietet unser Unternehmen seine umfassende Unterstützung an:

  • Ausarbeitung der Verrechnungspreispolitik;
  • Unterstützung bei Erfüllung der Berichtspflichten;
  • Erstellung der landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation (Local File), Vergleichbarkeitsanalyse (Benchmark), Konformitätsbewertung und der Stammdokumentation (Master File).

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